Anlage zum Schreiben vom 28.2.2005 an die Landeshauptstadt München
Fragenliste zu dem Notquartier in München – Riem,
Leibengerstr. 36-40:
1.
Wieviele Häuser / Zimmer werden dem
Verein „Die Ameise e.V.“ auf Dauer zur Verfügung stehen?
2.
Bei einer
Unterbringung von 2 Personen und dazu noch Haustieren in einem solchen Zimmer
wie es uns gezeigt wurde, befürchten wir größere Probleme mit dem
Tierschutzgesetz.
Wie steht die Landeshauptstadt München dazu?
Auf dem Gnadenacker sind derzeit 5 Hunde und 8 Katzen, denen ein geräumiges
Freigelände bis hin zum BUGA-Gelände, zur Verfügung steht!
3.
Dürfen
„Katzenklappen“ eingebaut werden? Verzichtet die Landeshauptstadt München bei
einem Auszug auf die Wiederinstandsetzung?
4.
Im Hinblick
auf das heranführen zu einer normalen Wohnsituation halten wir das Wissen über
den persönlichen Stromverbrauch und die Energiekosten für durchaus bedeutend.
Ist dort eine Einzelberechnung der Strom- und Heizungskosten möglich?
5.
Aus
Kostengründen ist für die Bewohner vom Gnadenacker das beheizen und kochen mit
Holz-/Kohleöfen unbedingt nötig.
Dürfen dort auch unsere Öfen benutzt werden? Wie soll der Rauchabzug
funktionieren?
6.
Wie sollen
die persönlichen Einrichtungsgegenstände (Schränke, Schreibtische, Sofas,
Polsterstühle, Kücheneinrichtungen, Geschirr usw.) in den kleinen Zimmern
untergebracht werden?
Wo sollen nach Meinung der Landeshauptstadt München Obdachlose diese
Gegenstände unterbringen können? In Bauwagen, auf einer grünen Wiese?
7.
Gibt es
Parkplätze für die Bewohner, für Besucher? Dürfen Anlieferer das Gelände
befahren?
8.
Wie löst die
Landeshauptstadt München die entstehenden Probleme, wenn für uns bestimmte
Punkte der Hausordnung, der Satzungen ausser Kraft
gesetzt werden, für andere Bewohner des Notquartieres
aber gültig bleiben sollen?
9.
Die
Mitglieder des Vereins „Die Ameise e.V.“ und die früheren und jetzigen Bewohner
des Gnadenackers haben in der Vergangenheit selber die Kosten für die
Unterbringung, die Ver- und Entsorgung aufbringen können.
Dank der Großzügigkeit von Eigentümer und Pächter und der Bereitschaft zu
persönlichen Einschränkungen der Bewohner war das möglich.
Nach der Gebührensatzung für Notquartiere
z. B. 202 €uro pro Person/Monat, im
Zweibettzimmer, ohne Bad/Dusche, ohne WC
oder 253 €uro im Einzelzimmer, ohne Bad/Dusche,
ohne WC
ist dies keinesfalls mehr möglich! Wie stellt sich die Landeshauptstadt München
das vor?
10.
Wie sollen
die Zeiten zwischen dem sofortigen Bedarf einer Unterkunft und der Bewilligung
und Auszahlung von Wohngeldern dort überbrückt werden?
11.
Dürfen (noch)
nicht verheiratete Partner in den Notquartieren auch zusammenleben?
12.
Welche
Regelung wird von der Landeshauptstadt München für die Fälle vorgeschlagen, in
denen Personen (noch) keinen Anspruch auf Unterstützung haben (6-monatige
Wartezeit in München!), andererseits bereits Obdachlosigkeit besteht?
Fragen zur Gebührensatzung:
13.
Wer wäre nach
§ 2 der Notquartiere-Gebührensatzung letztlich der
Gebührenschuldner? Der Verein? Der Bewohner? Das Sozialreferat?
14.
Sind dann für
Haustiere auch Gebühren vorgesehen? In welcher Höhe? Oder sind diese dann
gebührenfrei?
15.
Wer soll die
Gebührenkontrolle machen? Und wie?
Fragen zur Hausordnung:
16.
Zu welchen
Punkten der bestehenden Hausordnung ist von der Landeshauptstadt München eine
Änderung und Anpassung an die besonderen Gegebenheiten für die derzeitigen
Bewohner des Gnadenackers bereits vorgesehen?
17.
Zu Ziffer 2
der Hausordnung:
Darf auch eigene Bettwäsche benutzt werden?
18.
In welchem
Umfang können wir eigenes Mobiliar zur Einrichtung verwenden?
19.
Zu Ziffer 4
der Hausordnung:
Warum ist die Gefahr von Bränden in den Notquartieren außerordentlich groß?
Entsprechen die verwendeten Materialien oder die Bauart der Notquartiere nicht
den Vorschriften die für Wohngebäude gelten müssen?
20.
Wer darf
erforderliche Umbaumaßnahmen dann vornehmen?
21.
Zu Ziffer 5
der Hausordnung:
Was ist mit „strikte Nachtruhe“ genau gemeint?
Auf dem Gnadenacker kommen oder gehen Leute auch in der Zeit zwischen 22.00 Uhr
und 6.00 Uhr von / zur Arbeit und sollten die Möglichkeit zum duschen und zum
Essen zu zubereiten haben. Wird diese Notwendigkeit von der Landeshauptstadt
München bei der Änderung der Hausordnung auch berücksichtigt?
22.
Auf dem
Gnadenacker darf auch im Freien geraucht werden. Wird dieser Punkt von der
Landeshauptstadt München bei der Änderung
der Hausordnung auch geändert?
23.
Auf dem
Gnadenacker sind Besucher auch nach 22.00 Uhr erlaubt. Auch von den
Arbeitszeiten her ist diese Regelung für verschiedene Personen nicht
hinnehmbar. Wir sind keine „Heimbewohner“ sondern auf dem Weg zurück zu einem
selbständigen Leben. Wird auch dieser Punkt der Hausordnung von der
Landeshauptstadt München geändert?
24.
In den Küchen
darf kein persönliches Geschirr aufbewahrt werden. Soll dann ständig
Kochgeschirr, Teller, Besteck usw. in die Zimmer sofort zurückgebracht werden?
Wird dieser Punkt der Hausordnung von der Landeshauptstadt München geändert?
Zu Ziffer 6 der Hausordnung
25.
Wird ein
Hausverbot dann gegen den Verein „Die Ameise e.V.“ ausgesprochen?
26.
Ist der
Verein „Die Ameise e.V.“ dann für die Unterbringung dieser Person weiter
zuständig?
27.
Kann der
Verein „Die Ameise e.V.“ einer Person die sich nicht an die Vereinssatzungen
hält, ein Hausverbot erteilen? Erhält diese Person dann in einem anderen Haus
auf dem gleichen Gelände von der Landeshauptstadt München eine Unterkunft auch
gegen den Willen des Vereins „Die Ameise e.V.“?
28.
Welches
Personal der Landeshauptstadt München ist noch zuständig, wenn der Verein „Die
Ameise e.V.“ ein Haus oder mehrere der Häuser belegen soll?
Fragen zur Notquartiere-Benutzungssatzung
29.
Zu § 5 (1):
Wer soll so einen Antrag stellen?
Wann erfolgt so eine Verfügung?
Kann diese Verfügung ohne Zustimmung der Person erfolgen?
30.
Zu § 5 (2):
Was ist von der Landeshauptstadt München vorgesehen, wenn die Auskunft über die
Einkommens- und Vermögensverhältnisse verweigert wird?
31.
Zu § 5 (3):
Welcher Zeitraum, welche Auflagen und Bedingungen sind von der Landeshauptstadt
Münche vorgesehen?
32.
Zu § 5 (4):
Wird eine eigene Möblierung erlaubt?
Falls Nein, wo sollen die Obdachlosen vom Gnadenacker ihre persönlichen Sachen
und Geräte unterbringen? In Bauwagen?
Wo soll der Vereinsbesitz verbleiben? In Bauwagen?
33.
Zu § 5 (5):
Wird dieser Punkt von der Landeshauptstadt München geändert?
Aus unserer Sicht ist die Unterbringung in den Bauwagen auf dem Gnadenacker
möglich. Also bestünde gar kein Rechtsanspruch.
Lt. dem Interview des Presssprechers des Planungsreferates der Landeshauptstadt
München, Herrn Suska, in der
Gilt dieses Recht dann nur für den Stadtteil Moosach und für den Gnadenacker
ist dann wieder eine Baugenehmigung nötig? Oder ist das auch wieder eine
Falschaussage?
34.
Zu § 6: Was
geschieht, wenn die Auskunft verweigert wird?
35.
Zu § 7:
Es ergeben sich die gleichen ‚Fragen wie zur Hausordnung. Wird § 7 von der
Landeshauptstadt München geändert?
36.
In dem uns
gezeigten Haus war keine Waschküche. Ist für uns die Benutzung der Waschküche
in einem anderen Haus geplant und sicher? Oder ergeht es uns wieder so, wie mit
der Waschküche in Moosach, erst ist eine da, dann dürfen wir sie aber nicht
nutzen?
37.
Zu § 7 (2)
1.:
Soll dieses Verbot auch für den Verein „Die Ameise e.V.“ gelten?
38.
Zu § 7 (2)
2.:
Wird die Anbringung von SAT-Schüsseln je Bewohner erlaubt?
39.
Zu § 7(2) 4.:
Wird der Einbau von Katzenklappen erlaubt und verzichtet in diesem Fall die
Landeshauptstadt München auf § 11 dieser Satzung?
40.
Zu § 7 (2)
6.:
Den Bewohnern vom Gnadenacker wird es als Vorbereitung auf eine normale
Wohnsituation ermöglicht, in dem eigenen Bauwagen eigene
Herde/Öfen/Kochgelegenheiten, eigenes Geschirr usw. zu verwenden. Wird von der
Landeshauptstadt München diese Vorbereitung auf eine normale Wohnsituation
unterstützt und dieser Punkt der Satzung entsprechend geändert?
41.
Zu § 7 (2)
7.:
Wird von der Landeshauptstadt München die Tierhaltung auf Dauer erlaubt und
dieser Punkt der Satzung geändert?
42.
Zu § 7 (4):
Gilt diese Bettplatzzuweisung auch für den Verein „Die Ameise e.V.“ oder wird
dieser Punkt der Satzung von der Landeshauptstadt München geändert?
43.
Zu § 8:
Wird im Falle der Renovierung dem Verein „Die Ameise e.V.“ ein entsprechendes
Ersatzgebäude zur Verfügung gestellt, mit allen für den Verein „Die Ameise
e.V.“ veeinbarten Ausnahmeregelungen?
44.
Ist die
Landeshauptstadt München bereit für den Verein „Die Ameise e.V.“ eine
gesonderte Satzung für die Nutzung der zur Verfügung gestellten Häuser / Räume
zu erstellen?
Es zeigt sich ganz deutlich, dass mit den bestehenden Satzungen und
Hausordnungen der Vereinszweck gemäß unserer Vereinssatzung und der Satzungen
des Club „Gnadenacker“ und die Ziele des Club „Impuls“ nur in ganz geringem Maß
erreicht werden können.