Der Blog und Ratgeber

Sind Gehaltsoffenlegungen sinnvoll?

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) will mehr gegen die ungleiche Bezahlung von Männern und Frauen tun. Sie plant ein Gesetz, mit dessen Hilfe sich Angestellte über das Gehalt von Kollegen mit gleicher Tätigkeit informieren können. Ob das sinnvoll ist, dazu schreibe ich hier meine Meinung.

Die Absicht ist gut, die Umsetzung schlecht

Das Ziel ist ja nachvollziehbar, denn Gehaltsunterschiede zwischen Männern und Frauen bei gleicher Tätigkeit sollten nicht sein. Doch eine Offenlegung der Gehälter ist da ganz sicher der falsche Weg.

Damit wird doch keine Angleichung der Gehälter erreicht, sondern nur Unfrieden gestiftet. Denn die Bezahlung hängt ja nicht nur von der Stellenbeschreibung ab, sondern auch von den Leistungen und der Erfahrung in diesem Bereich.

Es gibt gleich eine Reihe von Argumenten, die gegen ein solches Gesetz sprechen und die ich hier aufführen möchte:

1. Was sind vergleichbare Tätigkeiten?

Jetzt kann es ja sein, daß in größeren Betrieben mehrere Mitarbeiter in genau der gleichen Position arbeiten. Sie mögen genau die gleiche Stellenbeschreibung haben, doch im Laufe der Jahre hat der eine Mitarbeiter zusätzliche, kleine Aufgaben übernommen. Darf der Arbeitgeber jetzt diese kleinen Zusatzleistungen nicht mehr extra belohnen, weil das aufgrund einer Stellenbeschreibung laut Gesetz nicht sein darf?

Und überhaupt, das Gesetz soll auch für kleinere und mittlere Betriebe gelten, was kaum sinnvoll ist. Die Erfahrung zeigt doch, daß viele Unternehmen gar nicht so stark durchstrukturiert sind und es detaillierte und aktualisierte Stellenbeschreibungen gibt. Jemand, der 20 Jahre im Betrieb ist, wird doch eine völlig andere Stellenbeschreibung haben, als neu angefangene.

2. Es kann keine Leistungsbeurteilung der Mitarbeiter mehr erfolgen

Ein Gesetz, daß alle gleich bezahlen will verhindert, daß es eine leistungsgerechte Bezahlung gibt. Unabhängig davon, ob der Mitarbeiter eine Frau oder ein Mann ist, muß es einem Unternehmen doch möglich sein leistungsstärkere Mitarbeiter auf gleichen Positionen stärker zu entlohnen als leistungsschwache!!! In jedem Unternehmen gibt es motivierte und unmotivierte Mitarbeiter, leistungsstarke und leistungsschwache. Das muss sich auch im Gehalt wiederspiegeln dürfen.

Auch die Betriebszugehörigkeit sollte eine Rolle spielen dürfen. Wenn jemand schon seit 20 Jahren im Unternehmen arbeitet, dann darf der auch mehr verdienen als der Kollege, der erst seit einem Jahr dabei ist. Wie will man Erfahrung und das Beherrschen des Jobs beurteilen per Gesetz?

3. Es führt zu unfrieden im Unternehmen und bei den Mitarbeitern

Wenn jeder das Gehalt des anderen in einer Abteilung kennt, dann schaft man ein Klima des Unfriedens. Denn dann wird doch jeden Tag danach geschaut, was denn der Kollege so macht und wieviel der arbeitet. Das sind alles rein subjektive Empfindungen, die ja nicht nachmessbar für den einzelnen sind. Der Chef bekommt dann die Arbeit vorgelegt und kann als einziger Beurteilen, wer gut gearbeitet hat.

Und wenn jemand bisher zufrieden war mit seinem Gehalt und seiner Tätigkeit, der wird doch unzufrieden, wenn er erfährt, daß andere aufgrund Ihrer Arbeitsleistung oder ihrer Betriebszugehörigkeit mehr verdienen. Aus zufriedenen Mitarbeitern werden unzufriedene gemacht. Das kann es doch nicht sein.

Fazit: Das Gesetz ist sowas von Unsinnig und führt zu riesigen Problemen bei den deutschen Unternehmen. Und auch für die Arbeitnehmer ist es unsinnig, denn man kann Jobs einfach nicht objektiv vergleichen.

Die private Krankenkasse als Alternative

Ca. 8 Millionen Bundesbürger sind in einer privaten Krankenversicherung privat oder zusatzversichert. Aufgrund der Gesundheitsreformen wird es immer notwendiger sich auch neben der gesetzlichen Krankenversicherung zusätzlich privat abzusichern.

Was ist eine private Krankenkasse?

Eine Privatkrankenkasse ist ein Versicherungsunternehmen, daß private Krankenversicherungen auf dem Versicherungsmarkt anbietet. Hierzu gehören laut PKVVergleich365.DE die private Vollversicherung für die Absicherung der gesamten Krankheitskosten, die private Teilversicherung zur Absicherung eines Teils der Krankheitskosten und die Zusatzversicherungen zur Absicherung von Risiken neben der gesetzlichen Krankenversicherung wie z. B, Auslandreisekrankenversicherung, Krankentagegeld etc.

In der Regel versichern sich in der privaten Krankenkasse meistens Personen, die keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung haben wie z. B. Selbständige, Freiberufler und Arbeitnehmer, deren Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Diese Personen versichern sich dann über eine private Krankenvollversicherung. Mehr Informationen kann man hier auf dieser Webseite erhalten.

Welche Besonderheiten gibt es?

Anders wie in der gesetzlichen Krankenversicherung wird in der privaten Krankenkasse der Beitrag zu Beginn festgelegt und richtet sich nicht nach dem Einkommen. Für diese Festlegung werden folgende Kriterien herangezogen:

  • Geschlecht
  • Eintrittsalter
  • Tarifliche Leistungen
  • Gesundheitszustand
Beim Gesundheitszustand gilt zu beachten, dass es zu Risikozuschlägen kommen kann, wenn der Antragsteller Vorerkrankungen hat. Außerdem kann es hier zu Leistungsausschlüssen bzgl. der Vorerkrankung kommen. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung hat die Private Krankenkasse die Möglichkeit einen Antrag auf Versicherung abzulehnen aufgrund des Gesundheitszustandes des Antragstellers.

Wonach richten sich die Beiträge?

Wie in der gesetzlichen Krankenversicherung auch erhöhen sich die Beiträge in der privaten Krankenkasse aufgrund allgemeiner Kostensteigerungen, medizinischem Fortschritts und erhöhter Kostenbelastungen innerhalb eines Tarifes.

Die Beiträge enthalten auch die gesetzlich vorgeschriebenen Alterungsrückstellungen um der Beitragsentwicklung im Alter entgegenzuwirken. Hierfür kann aber auch ein freiwilliger Beitrag geleistet werden, jedoch ist dieses nicht anzuraten, da die eingezahlten Beiträge nicht zurückgezahlt werden.

Die privaten Krankenkassen müssen einen vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Standardtarif anbieten. Dieser ähnelt den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse. Diesen Standardtarif kann man in Anspruch nehmen, wenn man über 55 Jahre ist, das Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt und man seit 10 Jahren in einer privaten Krankenkasse versichert war. Ist man 65 Jahre gilt dieses einkommensunabhängig.

Wann die gesetzliche Kasse besser ist

In einer privaten Krankenkasse ist für jedes Familienmitglied ein eigener Beitrag zu zahlen. Eine Familienversicherung wie in der gesetzlichen Krankenkasse gibt es nicht.

Es gibt bei den privaten Krankenkassen die Möglichkeit der Beitragsrückerstattung. Dieses wird unterschiedlich gehandhabt. Die erste Möglichkeit besteht über die Beitragsrückerstattung, die jedes Jahr je nach Gewinn der Versicherung neu festgelegt wird. Diese Rückerstattung kann bis zu sechs Monatsbeiträge ausmachen.

Eine zweite zweite Variante der Beitragsrückerstattung ist eine gezahlte Pauschalleistung, wenn keine PKV Leistungen in einem Jahr in Anspruch genommen wurden. Das ist auch unabhängig vom Gewinn des Versicherungsunternehmens. Die dritte Form ist der Leistungsfreiheitsrabatt, der gewährt wird, wenn der Versicherte keine Leistung in Anspruch genommen hat. Hier verringert sich entsprechend der monatliche Beitrag. Mehr Informationen über die PKV Leistungen und einen PKV Vergleich bietet pkvvergleich365.de an.

dieameise-ev.de startet neu

Die Webseite dieameise-ev.de wird hier Fachinformationen zu verschiedensten Themen veröffentlichen. Die wesenltlichen Bereiche werden Politik, Gesellschaft, Weltgeschehen, Wirtschaft und private Finanzen umfassen.

Besonders is den letzten Jahren hat man das Gefühl, daß die Welt in vielen Bereichen aus den Fugen gerät. Das gilt für die Finanzmärkte genau so wie die vielen Kriege und Epedemien. Über viele dieser Entwicklungen werden hier interessante Beiträge zu erscheinen.