Sind Gehaltsoffenlegungen sinnvoll?
Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) will mehr gegen die ungleiche Bezahlung von Männern und Frauen tun. Sie plant ein Gesetz, mit dessen Hilfe sich Angestellte über das Gehalt von Kollegen mit gleicher Tätigkeit informieren können. Ob das sinnvoll ist, dazu schreibe ich hier meine Meinung.
Die Absicht ist gut, die Umsetzung schlecht
Das Ziel ist ja nachvollziehbar, denn Gehaltsunterschiede zwischen Männern und Frauen bei gleicher Tätigkeit sollten nicht sein. Doch eine Offenlegung der Gehälter ist da ganz sicher der falsche Weg.
Damit wird doch keine Angleichung der Gehälter erreicht, sondern nur Unfrieden gestiftet. Denn die Bezahlung hängt ja nicht nur von der Stellenbeschreibung ab, sondern auch von den Leistungen und der Erfahrung in diesem Bereich.
Es gibt gleich eine Reihe von Argumenten, die gegen ein solches Gesetz sprechen und die ich hier aufführen möchte:
1. Was sind vergleichbare Tätigkeiten?
Jetzt kann es ja sein, daß in größeren Betrieben mehrere Mitarbeiter in genau der gleichen Position arbeiten. Sie mögen genau die gleiche Stellenbeschreibung haben, doch im Laufe der Jahre hat der eine Mitarbeiter zusätzliche, kleine Aufgaben übernommen. Darf der Arbeitgeber jetzt diese kleinen Zusatzleistungen nicht mehr extra belohnen, weil das aufgrund einer Stellenbeschreibung laut Gesetz nicht sein darf?
Und überhaupt, das Gesetz soll auch für kleinere und mittlere Betriebe gelten, was kaum sinnvoll ist. Die Erfahrung zeigt doch, daß viele Unternehmen gar nicht so stark durchstrukturiert sind und es detaillierte und aktualisierte Stellenbeschreibungen gibt. Jemand, der 20 Jahre im Betrieb ist, wird doch eine völlig andere Stellenbeschreibung haben, als neu angefangene.
2. Es kann keine Leistungsbeurteilung der Mitarbeiter mehr erfolgen
Ein Gesetz, daß alle gleich bezahlen will verhindert, daß es eine leistungsgerechte Bezahlung gibt. Unabhängig davon, ob der Mitarbeiter eine Frau oder ein Mann ist, muß es einem Unternehmen doch möglich sein leistungsstärkere Mitarbeiter auf gleichen Positionen stärker zu entlohnen als leistungsschwache!!! In jedem Unternehmen gibt es motivierte und unmotivierte Mitarbeiter, leistungsstarke und leistungsschwache. Das muss sich auch im Gehalt wiederspiegeln dürfen.
Auch die Betriebszugehörigkeit sollte eine Rolle spielen dürfen. Wenn jemand schon seit 20 Jahren im Unternehmen arbeitet, dann darf der auch mehr verdienen als der Kollege, der erst seit einem Jahr dabei ist. Wie will man Erfahrung und das Beherrschen des Jobs beurteilen per Gesetz?
3. Es führt zu unfrieden im Unternehmen und bei den Mitarbeitern
Wenn jeder das Gehalt des anderen in einer Abteilung kennt, dann schaft man ein Klima des Unfriedens. Denn dann wird doch jeden Tag danach geschaut, was denn der Kollege so macht und wieviel der arbeitet. Das sind alles rein subjektive Empfindungen, die ja nicht nachmessbar für den einzelnen sind. Der Chef bekommt dann die Arbeit vorgelegt und kann als einziger Beurteilen, wer gut gearbeitet hat.
Und wenn jemand bisher zufrieden war mit seinem Gehalt und seiner Tätigkeit, der wird doch unzufrieden, wenn er erfährt, daß andere aufgrund Ihrer Arbeitsleistung oder ihrer Betriebszugehörigkeit mehr verdienen. Aus zufriedenen Mitarbeitern werden unzufriedene gemacht. Das kann es doch nicht sein.
Fazit: Das Gesetz ist sowas von Unsinnig und führt zu riesigen Problemen bei den deutschen Unternehmen. Und auch für die Arbeitnehmer ist es unsinnig, denn man kann Jobs einfach nicht objektiv vergleichen.