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Die private Krankenkasse als Alternative

Ca. 8 Millionen Bundesbürger sind in einer privaten Krankenversicherung privat oder zusatzversichert. Aufgrund der Gesundheitsreformen wird es immer notwendiger sich auch neben der gesetzlichen Krankenversicherung zusätzlich privat abzusichern.

Was ist eine private Krankenkasse?

Eine Privatkrankenkasse ist ein Versicherungsunternehmen, daß private Krankenversicherungen auf dem Versicherungsmarkt anbietet. Hierzu gehören laut PKVVergleich365.DE die private Vollversicherung für die Absicherung der gesamten Krankheitskosten, die private Teilversicherung zur Absicherung eines Teils der Krankheitskosten und die Zusatzversicherungen zur Absicherung von Risiken neben der gesetzlichen Krankenversicherung wie z. B, Auslandreisekrankenversicherung, Krankentagegeld etc.

In der Regel versichern sich in der privaten Krankenkasse meistens Personen, die keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung haben wie z. B. Selbständige, Freiberufler und Arbeitnehmer, deren Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Diese Personen versichern sich dann über eine private Krankenvollversicherung. Mehr Informationen kann man hier auf dieser Webseite erhalten.

Welche Besonderheiten gibt es?

Anders wie in der gesetzlichen Krankenversicherung wird in der privaten Krankenkasse der Beitrag zu Beginn festgelegt und richtet sich nicht nach dem Einkommen. Für diese Festlegung werden folgende Kriterien herangezogen:

  • Geschlecht
  • Eintrittsalter
  • Tarifliche Leistungen
  • Gesundheitszustand
Beim Gesundheitszustand gilt zu beachten, dass es zu Risikozuschlägen kommen kann, wenn der Antragsteller Vorerkrankungen hat. Außerdem kann es hier zu Leistungsausschlüssen bzgl. der Vorerkrankung kommen. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung hat die Private Krankenkasse die Möglichkeit einen Antrag auf Versicherung abzulehnen aufgrund des Gesundheitszustandes des Antragstellers.

Wonach richten sich die Beiträge?

Wie in der gesetzlichen Krankenversicherung auch erhöhen sich die Beiträge in der privaten Krankenkasse aufgrund allgemeiner Kostensteigerungen, medizinischem Fortschritts und erhöhter Kostenbelastungen innerhalb eines Tarifes.

Die Beiträge enthalten auch die gesetzlich vorgeschriebenen Alterungsrückstellungen um der Beitragsentwicklung im Alter entgegenzuwirken. Hierfür kann aber auch ein freiwilliger Beitrag geleistet werden, jedoch ist dieses nicht anzuraten, da die eingezahlten Beiträge nicht zurückgezahlt werden.

Die privaten Krankenkassen müssen einen vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Standardtarif anbieten. Dieser ähnelt den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse. Diesen Standardtarif kann man in Anspruch nehmen, wenn man über 55 Jahre ist, das Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt und man seit 10 Jahren in einer privaten Krankenkasse versichert war. Ist man 65 Jahre gilt dieses einkommensunabhängig.

Wann die gesetzliche Kasse besser ist

In einer privaten Krankenkasse ist für jedes Familienmitglied ein eigener Beitrag zu zahlen. Eine Familienversicherung wie in der gesetzlichen Krankenkasse gibt es nicht.

Es gibt bei den privaten Krankenkassen die Möglichkeit der Beitragsrückerstattung. Dieses wird unterschiedlich gehandhabt. Die erste Möglichkeit besteht über die Beitragsrückerstattung, die jedes Jahr je nach Gewinn der Versicherung neu festgelegt wird. Diese Rückerstattung kann bis zu sechs Monatsbeiträge ausmachen.

Eine zweite zweite Variante der Beitragsrückerstattung ist eine gezahlte Pauschalleistung, wenn keine PKV Leistungen in einem Jahr in Anspruch genommen wurden. Das ist auch unabhängig vom Gewinn des Versicherungsunternehmens. Die dritte Form ist der Leistungsfreiheitsrabatt, der gewährt wird, wenn der Versicherte keine Leistung in Anspruch genommen hat. Hier verringert sich entsprechend der monatliche Beitrag. Mehr Informationen über die PKV Leistungen und einen PKV Vergleich bietet pkvvergleich365.de an.

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